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   VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17   

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VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17 (https://dejure.org/2020,21461)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2020 - 12 K 412.17 (https://dejure.org/2020,21461)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 12 K 412.17 (https://dejure.org/2020,21461)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 04.08.2020)

    Plagiate: Berliner Gericht verschärft Zitierregeln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    vom 21. Oktober 1985 in der Fassung vom 8. Juli 1998 (FU-Mitteilungen Nr. 25/98 vom 21. Dezember 1998 - im Folgenden: PromO 1985) nicht in Betracht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21 Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 10: hier billigt das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung der "aktuellen" Promotionsordnung für die Entziehung eines 26 Jahre zuvor verliehenen Doktorgrades).

    Somit wird auf § 34 Abs. 7 BerlHG verwiesen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 A 319.05 - juris Rn. 40; zur Verfassungskonformität landesgesetzlicher Regelungen, die die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Entziehung des Doktorgrades vorsehen: BVerwG, 6. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 38 f.).

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 42, 43).

    Die Beachtung des Zitiergebots ist unverzichtbar, um beurteilen zu können, ob der Promovend das Gebot der Eigenständigkeit erfüllt hat (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017, a.a.O., Rn. 43).

    Derartige Passagen prägen die Arbeit qualitativ, wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017, a.a.O., Rn.44).

    Aus der Verletzung des Gebots der Eigenständigkeit folgt vielmehr, dass hier dem in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verankerten Interesse an einer redlichen Wissenschaft der Vorrang zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21 Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 48).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 B 11.15

    Promotion; akademischer Grad; Doktorin des Rechts; Entziehung; Täuschung;

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Da § 34 Abs. 8 Satz 1 BerlHG die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Entziehung eines akademischen Grades dem Leiter oder der Leiterin der Hochschule zuweist, tritt auch in dieser Vorschrift das Präsidium der Beklagten an die Stelle des Präsidenten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - OVG 5 B 11.15 - juris Rn.28 f.).

    Der Präsident, der die Beklagte vertritt (vgl. § 5 Abs. 1 der Teilgrundordnung) erlässt sodann den Bescheid (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 33).

    Aus der Verwendung der Präsensform - "zuständig ist" - folgt die Anknüpfung an das aktuell für Promotionsprüfungen zuständige Gremium, das, wenn es - wie hier - kein ständiges Gremium ist, neu zusammengesetzt werden muss (OVG-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 40).

  • VG Berlin, 25.06.2009 - 3 A 319.05

    Entzug des akademischen Grades wegen Täuschung

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG entbehrlich; denn bei der Entscheidung über die Entziehung des Doktorgrades handelt es sich nicht um eine Tätigkeit "bei Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen", auch wenn dieser Doktorgrad aufgrund von Prüfungsleistungen verliehen worden war (VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - VG 3 A 319.05 - juris Rn. 35).

    Somit wird auf § 34 Abs. 7 BerlHG verwiesen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 A 319.05 - juris Rn. 40; zur Verfassungskonformität landesgesetzlicher Regelungen, die die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Entziehung des Doktorgrades vorsehen: BVerwG, 6. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 38 f.).

    Beanstandungsfrei hat die Beklagte angenommen, dass das eröffnete Ermessen hier auf Null reduziert ist, da kein Grund ersichtlich ist, der Klägerin die Urkunde zu belassen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 A 319.05 - juris Rn. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 S 307/19

    Rücknahme des Doktorgrades

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Denn es entspricht wissenschaftlicher Redlichkeit und der berechtigten Erwartung des Lesers eines wissenschaftlichen Werkes, dass Quellenangaben grundsätzlich bei den jeweiligen Textstellen als Zitate kenntlich gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 9 S 307/19 - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 6 A 1586/16 - juris).

    e) Die Klägerin handelte auch vorsätzlich, wobei ein bedingter Vorsatz, bei dem die Verwirklichung der objektiven Umstände für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird, ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 9 S 307/19 - juris Rn. 17).

  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Der Leser wird über den Umfang der Übernahme im Unklaren gelassen (sogenannte Bauernopferreferenz, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 - juris Rn. 113 [Fall Schavan]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 6 A 1586/16

    Täuschung eines Studenten durch wörtliche oder sinngemäße Übernahme von fremden

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Denn es entspricht wissenschaftlicher Redlichkeit und der berechtigten Erwartung des Lesers eines wissenschaftlichen Werkes, dass Quellenangaben grundsätzlich bei den jeweiligen Textstellen als Zitate kenntlich gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 9 S 307/19 - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 6 A 1586/16 - juris).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Die Verwaltungsgerichte haben nach § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu ermitteln, ob ein die Schlussfolgerung tragender Sachverhalt und, wenn sie davon überzeugt sind, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Erklärung vorliegen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 - NVwZ-RR 2000, 256).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Der Anscheinsbeweis, der dem erleichterten Nachweis bestimmter Tatsachen dient, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23 Januar 2018 - 6 B 67.17 - juris).
  • VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14

    Entziehung des akademischen Grades "Doktorin des Rechts"; Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17
    Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 -, nach dem bei einem Verfahren betreffend die Entziehung eines akademischen Grades die Promotionskommission entsprechend dem im Zeitpunkt des Entziehungsverfahrens geltenden Recht zusammengesetzt sein muss, beschloss der Promotionsausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar 2016, die Kommission nach der zum Zeitpunkt der Einleitung des Entziehungsverfahrens geltenden Promotionsordnung zu besetzen.
  • VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18

    Schärfere Rechtsprechung: Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Studierende bei den Prüfern vorsätzlich durch Vorspiegeln oder Unterdrücken von Tatsachen einen Irrtum hervorruft, der für die Bewertung seiner Leistung erheblich ist (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2020 - VG 12 K 412.17 -, EA S. 17; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 -, juris, Rn. 64 [Fall Schavan]).

    Für einen atypischen Fall, der die zahlreichen Übereinstimmungen ohne jegliche Kenntnis des Werks von Jung plausibilisieren würde, ist nichts dargetan (vgl. zum Anscheinsbeweis im Rahmen von Plagiatsprüfungen Urteil der Kammer vom 21. Februar 2020 - VG 12 K 412.17 -, EA S. 15).

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